Mit dem „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ (BFSG) setzt Deutschland die „Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie“ um. Für öffentliche Einrichtungen gilt diese Pflicht bereits.
Unternehmen* müssen ihre Produkte und Dienstleistungen bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei gestalten.
Für Dienstleistungen soll es Ausnahmen für „B2B-Geschäfte“ und „Kleinstunternehmen“ (weniger als zehn Personen beschäftigt und maximal 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) geben.
Gesetzestext, 07/2021 (PDF)
Verordnung, 06/2022 (PDF)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (www.bmas.de).
BFSG § 2 Begriffsbestimmungen Absatz 26.
'Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr' digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes,
die über Webseiten und über Anwendungen auf Mobilgeräten angeboten werden und elektronisch und auf individuelle Anfrage eines
Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden;
Aus unserer Sicht zählen dazu:
Zu den Anforderungen für Websites zählen unter anderem
Zitat:
Wer sich als Verbraucherin oder Verbraucher dennoch in seinen Rechten verletzt sieht, steht nicht allein, sondern kann
sich in der Durchsetzung der eigenen Rechte unterstützen lassen. Wenn bestimmte Produkte oder Dienstleistungen den
Anforderungen zur Barrierefreiheit nicht entsprechen, können Verbraucher*innen bei der zuständigen Landesbehörde zur
Marktüberwachung beantragen, dass Maßnahmen gegen diejenigen ergriffen werden, die Standards nicht einhalten. Wird dies von
der Behörde abgelehnt, steht der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte offen.
Verbraucher*innen können sich aber auch durch einen Verband vertreten lassen – entweder direkt durch Prozessvertretung oder
auch über eine sogenannte gewillkürte Prozessstandschaft. Das bedeutet, dass der Verband nicht nur im Namen, sondern an Stelle
des Verbrauchers handelt. Auch ein eigenes Verbandsklagerecht für Verbände und qualifizierte Einrichtungen ist
vorgesehen.
Quelle: „Einhaltung und Kontrolle der Standards“ auf https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html
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